Sicherheitseinrichtungen am privaten Tor
Es gilt die Toreproduktnorm EN 13241-1 mit der Unternorm EN 12453 „Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen“
§ 5.5 Mindestschutzniveau
Typ 1: eine begrenzte Gruppe von Personen, in die Betätigung unterwiesen, nicht öffentlicher Bereich
Typ 2: wie oben, aber öffentlicher Bereich
Bei beiden Gruppen genügt bei freier Sicht zum Tor als Sicherheit wahlweise die integrierte Kraftabschaltung, Kontaktleisten oder einfehlersicherer Lichtschranken.
Da die Kraftabschaltung integriert und einfehlersicher ist genügt sie in dieser Anwendung als alleinige Sicherheit am Tor !
Als zusätzliche Sicherheitseinrichtung kann eine Lichtschranke eingesetzt werden.
Diese dient dann hauptsächlich als Sachschutz und wird so installiert, dass sie nur in Laufrichtung „zu“ wirkt.
Die maximale Höhe der Lichtschranke ist mit 300 mm ab EOK festgelegt.
Für eine zweite Lichtschranke ist keine Höhe angegeben, üblich sind 800 – 1000 mm ab EOK, Anwendung bei SUVs oder LKWs.